Editorial im Juni 2024

pfr oblinger

Liebe Leser,

 

wir haben an Ostern gefeiert, dass Christus von den Toten auferstanden ist. „Das ist die grundlegende Botschaft der Kirche. In ihr gründet die Hoffnung auf das unzerstörbare Leben über Grab und Tod, über Krankheit und alles Elend hinaus. Gott ist ein Gott des Lebens, das haben wir zu bezeugen!“ So Bischof Voderholzer in seiner Osterbotschaft. Bischof Hanke fügt hinzu: „Heute findet diese unglaubliche Botschaft, dass Jesus auferstanden sei, selbst bei Getauften kein sonderlich großes Echo mehr“.

 

Das Ostergeschehen begleitet aber die Christen das ganze Jahr hindurch:

 

Christi Himmelfahrt erinnert die Gläubigen an den Auftrag, die Botschaft des Auferstandenen weiterzutragen.

 

An Pfingsten sendet Christus den Heiligen Geist – die Kirche öffnet sich über Jerusalem hinaus und wird zur Weltkirche.

 

Fronleichnam setzt mit dem Auftrag des Gründonnerstags: „Tut das zu meinem Gedächtnis“ eine bleibende Erinnerung an ihn.

 

Dass Christus ein Gott des Lebens ist, haben wir zu bezeugen, weil heute nicht mehr klar ist, wann das menschliche Leben beginnt und wie es zu schätzen ist. Sogenannte „wissenschaftliche“ Kommissionen empfehlen die Tötung ungeborener Kinder und wollen den gesetzlichen Schutz für sie streichen. In der Leihmutterschaft wird das Kind zur Ware degradiert. Insofern ist die vatikanische Erklärung zur Menschenwürde (Dignitas infinita – unendliche Würde) vom 8. April 2024 überfällig. Sie lehnt Leihmutterschaft und medizinische Geschlechtsumwandlung ab. Sie bleibt bei ihrem Nein zur Abtreibung und Sterbehilfe und erinnert den Staat an die Pflicht zur Verteidigung der von Gott gegebenen Menschenwürde.

 

Die vatikanische Erklärung stellt alle Verstöße gegen die Menschenwürde vor Augen: Ausbeutung von Arbeitern, Menschenhandel, sexuellen Missbrauch innerhalb der Kirche und in der übrigen Gesellschaft, Gewalt gegen Frauen, Krieg und Todesstrafe. Die vatikanische Erklärung zur „unendlichen Würde“ stützt sich auf die Gottebenbildlichkeit des Menschen und auf allgemein gültige ethische Prinzipien.

 

Die Erklärung des Vatikans verpflichtet Staaten und Regierungen die allgmeinverbindliche Idee der Menschenwürde zu verteidigen. Es sei „die Pflicht der Staaten, die Menschenwürde nicht nur zu schützen, sondern auch jene Bedingungen zu gewährleisten, die notwendig sind, damit sich die Menschenwürde in der ganzheitlichen Förderung der menschlichen Person entfalten kann“. Die Achtung der Menschenwürde sei die „unverzichtbare Grundlage für die Existenz jeder Gesellschaft, die den Anspruch erhebt, sich auf ein gerechtes Recht und nicht auf Macht zu gründen“.

 

Die vatikanische Erklärung findet naturgemäß, ein geteiltes Echo. Jene, die schon bisher für die „liberale“ Lockerung des Lebensschutzes Ungeborener und der in der Gesellschaft hilflosen Schwachen eingetreten sind melden sich zu Wort gegen diese Erklärung.

 

Mit den besten Grüßen aus Kaufering

Ihr Hubert Gindert

und das Redaktionsteam

 

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